Zentrale Adresse
Eine eindeutige Rechnungsadresse verhindert, dass Dateien in persönlichen Postfächern verloren gehen.
So organisieren Unternehmen E-Mail-Eingang, Prüfung und Weiterverarbeitung.
ZUGFeRD-Rechnung erstellenSeit Anfang 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Dafür kann bereits ein E-Mail-Postfach ausreichen.
In der Praxis braucht es zusätzlich klare Zuständigkeiten: Wer prüft Absender, Inhalt und Fälligkeit? Wo wird der strukturierte Originalteil aufbewahrt? Wie gelangen die Daten in die Buchhaltung?
Eine eindeutige Rechnungsadresse verhindert, dass Dateien in persönlichen Postfächern verloren gehen.
Bei ZUGFeRD sowohl die lesbare Darstellung als auch die strukturierten Daten beachten.
Der strukturierte Teil muss unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden.
Rechnungs-E-Mail-Adresse kommunizieren.
Prüf- und Freigabeprozess definieren.
Originaldatei geordnet archivieren und verbuchen.
Für B2B-E-Rechnungen ist kein bestimmtes Portal vorgeschrieben; ein E-Mail-Postfach kann genügen.
Ja. Die Empfangsbereitschaft gilt grundsätzlich auch für Kleinunternehmer.
Die übermittelte Originaldatei einschließlich des strukturierten XML-Teils sollte unversehrt erhalten bleiben.
Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.