Rechnungseingang

E-Rechnung empfangen und verarbeiten

So organisieren Unternehmen E-Mail-Eingang, Prüfung und Weiterverarbeitung.

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Rechnungsempfänger

E-Rechnung empfangen und verarbeiten

Seit Anfang 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Dafür kann bereits ein E-Mail-Postfach ausreichen.

In der Praxis braucht es zusätzlich klare Zuständigkeiten: Wer prüft Absender, Inhalt und Fälligkeit? Wo wird der strukturierte Originalteil aufbewahrt? Wie gelangen die Daten in die Buchhaltung?

Ein robuster Rechnungseingang

Zentrale Adresse

Eine eindeutige Rechnungsadresse verhindert, dass Dateien in persönlichen Postfächern verloren gehen.

Sichtprüfung und XML

Bei ZUGFeRD sowohl die lesbare Darstellung als auch die strukturierten Daten beachten.

Original erhalten

Der strukturierte Teil muss unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden.

Empfangsprozess einrichten

  1. 1

    Rechnungs-E-Mail-Adresse kommunizieren.

  2. 2

    Prüf- und Freigabeprozess definieren.

  3. 3

    Originaldatei geordnet archivieren und verbuchen.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Empfangsportal?

Für B2B-E-Rechnungen ist kein bestimmtes Portal vorgeschrieben; ein E-Mail-Postfach kann genügen.

Muss ich als Kleinunternehmer empfangen können?

Ja. Die Empfangsbereitschaft gilt grundsätzlich auch für Kleinunternehmer.

Was bewahre ich bei ZUGFeRD auf?

Die übermittelte Originaldatei einschließlich des strukturierten XML-Teils sollte unversehrt erhalten bleiben.

Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.