Seit 1. Januar 2025
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach kann dafür genügen.
Die Übergangsfristen für deutsche B2B-Rechnungen verständlich zusammengefasst.
ZUGFeRD-Rechnung erstellenSeit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.
Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich noch sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027. Ausnahmen und der konkrete Umsatz müssen im Einzelfall geprüft werden.
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach kann dafür genügen.
Allgemeine Übergangsfrist für die Ausstellung sonstiger Rechnungen.
Verlängerte Übergangsfrist für Aussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
Empfang und Archivierung organisieren.
Stammdaten und Pflichtfelder vervollständigen.
E-Rechnungen frühzeitig mit Geschäftspartnern testen.
Die grundsätzlichen Regeln gelten seit 2025, für die Ausstellung bestehen jedoch Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise unter Voraussetzungen bis Ende 2027.
Die obligatorische E-Rechnung betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, nicht normale Rechnungen an private Endverbraucher.
Ein gewöhnliches PDF ist eine sonstige Rechnung und keine strukturierte E-Rechnung.
Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.