Fristen 2026/2027

E-Rechnung-Pflicht: Fristen bis 2027

Die Übergangsfristen für deutsche B2B-Rechnungen verständlich zusammengefasst.

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E-Rechnung-Pflicht: Fristen bis 2027

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.

Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich noch sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027. Ausnahmen und der konkrete Umsatz müssen im Einzelfall geprüft werden.

Die entscheidenden Termine

Seit 1. Januar 2025

Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach kann dafür genügen.

Bis Ende 2026

Allgemeine Übergangsfrist für die Ausstellung sonstiger Rechnungen.

Bis Ende 2027

Verlängerte Übergangsfrist für Aussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.

Jetzt vorbereiten

  1. 1

    Empfang und Archivierung organisieren.

  2. 2

    Stammdaten und Pflichtfelder vervollständigen.

  3. 3

    E-Rechnungen frühzeitig mit Geschäftspartnern testen.

Häufige Fragen

Muss ich seit 2025 E-Rechnungen ausstellen?

Die grundsätzlichen Regeln gelten seit 2025, für die Ausstellung bestehen jedoch Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise unter Voraussetzungen bis Ende 2027.

Gilt die Pflicht für B2C?

Die obligatorische E-Rechnung betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, nicht normale Rechnungen an private Endverbraucher.

Reicht ein PDF?

Ein gewöhnliches PDF ist eine sonstige Rechnung und keine strukturierte E-Rechnung.

Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.