Kleinunternehmer

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Was beim Empfangen, Ausstellen und Wechsel zur Regelbesteuerung wichtig ist.

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E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind nach der aktuellen Regelung von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie müssen E-Rechnungen anderer Unternehmen aber empfangen können.

Unabhängig von der Pflicht kann ein maschinenlesbares Format sinnvoll sein, wenn Geschäftskunden strukturierte Daten wünschen oder interne Prozesse digitalisiert werden sollen.

Pflicht und freiwillige Nutzung

Empfang

Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.

Ausstellung

Leistungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen.

Statuswechsel

Beim Wechsel zur Regelbesteuerung können unter den übrigen Voraussetzungen Ausstellungspflichten entstehen.

Praktischer Einstieg

  1. 1

    E-Mail-Adresse für Rechnungseingang festlegen.

  2. 2

    Kleinunternehmer-Hinweis korrekt auf Rechnungen führen.

  3. 3

    Bei B2B-Kunden das bevorzugte Dateiformat klären.

Häufige Fragen

Muss ein Kleinunternehmer ZUGFeRD erstellen?

Nach aktueller Rechtslage besteht für Leistungen von Kleinunternehmern keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung.

Muss ich E-Rechnungen annehmen?

Ja, inländische Unternehmen einschließlich Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.

Darf ich freiwillig ZUGFeRD nutzen?

Ja. Ein strukturiertes Rechnungsformat kann freiwillig genutzt werden, sofern die Rechnungsangaben korrekt sind.

Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.