Empfang
Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
Was beim Empfangen, Ausstellen und Wechsel zur Regelbesteuerung wichtig ist.
ZUGFeRD-Rechnung erstellenKleinunternehmer sind nach der aktuellen Regelung von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie müssen E-Rechnungen anderer Unternehmen aber empfangen können.
Unabhängig von der Pflicht kann ein maschinenlesbares Format sinnvoll sein, wenn Geschäftskunden strukturierte Daten wünschen oder interne Prozesse digitalisiert werden sollen.
Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
Leistungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen.
Beim Wechsel zur Regelbesteuerung können unter den übrigen Voraussetzungen Ausstellungspflichten entstehen.
E-Mail-Adresse für Rechnungseingang festlegen.
Kleinunternehmer-Hinweis korrekt auf Rechnungen führen.
Bei B2B-Kunden das bevorzugte Dateiformat klären.
Nach aktueller Rechtslage besteht für Leistungen von Kleinunternehmern keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung.
Ja, inländische Unternehmen einschließlich Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
Ja. Ein strukturiertes Rechnungsformat kann freiwillig genutzt werden, sofern die Rechnungsangaben korrekt sind.
Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.