Weniger Rückfragen
Vollständige Kunden-, Leistungs- und Zahlungsdaten reduzieren manuelle Nachbearbeitung.
Professionelle ZUGFeRD-Rechnungen ohne komplexe Buchhaltungssoftware.
ZUGFeRD-Rechnung erstellenAuch Freiberufler sind Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn. Bei inländischen B2B-Umsätzen können deshalb die Regeln zur E-Rechnung relevant sein.
Mit einem hybriden ZUGFeRD-PDF bleibt der gewohnte Rechnungsaufbau erhalten, während die eingebetteten XML-Daten beim Kunden automatisiert verarbeitet werden können.
Vollständige Kunden-, Leistungs- und Zahlungsdaten reduzieren manuelle Nachbearbeitung.
Das sichtbare Dokument kann wie gewohnt geprüft, abgelegt und versendet werden.
Strukturierte Daten erleichtern die Verarbeitung bei Agenturen, Kanzleien und Unternehmenskunden.
Eigene Unternehmens- und Steuerdaten hinterlegen.
Kunde, Leistungszeitraum und Positionen erfassen.
ZUGFeRD-Datei herunterladen und versenden.
Ja, soweit sie inländische Unternehmer sind und keine Ausnahme oder Übergangsregel greift.
Ja. Entscheidend sind vollständige Rechnungsangaben und eine korrekte steuerliche Behandlung.
Nein. Eine zulässige E-Rechnung kann grundsätzlich auch per E-Mail übermittelt werden.
Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.