Freiberufler & Solo-Selbstständige

E-Rechnung für Freiberufler erstellen

Professionelle ZUGFeRD-Rechnungen ohne komplexe Buchhaltungssoftware.

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E-Rechnung für Freiberufler erstellen

Auch Freiberufler sind Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn. Bei inländischen B2B-Umsätzen können deshalb die Regeln zur E-Rechnung relevant sein.

Mit einem hybriden ZUGFeRD-PDF bleibt der gewohnte Rechnungsaufbau erhalten, während die eingebetteten XML-Daten beim Kunden automatisiert verarbeitet werden können.

Für den Berufsalltag

Weniger Rückfragen

Vollständige Kunden-, Leistungs- und Zahlungsdaten reduzieren manuelle Nachbearbeitung.

PDF bleibt erhalten

Das sichtbare Dokument kann wie gewohnt geprüft, abgelegt und versendet werden.

B2B-fähig

Strukturierte Daten erleichtern die Verarbeitung bei Agenturen, Kanzleien und Unternehmenskunden.

Rechnung erstellen

  1. 1

    Eigene Unternehmens- und Steuerdaten hinterlegen.

  2. 2

    Kunde, Leistungszeitraum und Positionen erfassen.

  3. 3

    ZUGFeRD-Datei herunterladen und versenden.

Häufige Fragen

Gilt die E-Rechnung auch für Freiberufler?

Ja, soweit sie inländische Unternehmer sind und keine Ausnahme oder Übergangsregel greift.

Kann ich Honorare als ZUGFeRD abrechnen?

Ja. Entscheidend sind vollständige Rechnungsangaben und eine korrekte steuerliche Behandlung.

Brauche ich eine besondere Versandsoftware?

Nein. Eine zulässige E-Rechnung kann grundsätzlich auch per E-Mail übermittelt werden.

Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.