Pflichtangaben

Pflichtangaben einer E-Rechnung

Welche Daten in einer strukturierten Rechnung vollständig und widerspruchsfrei sein müssen.

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Rechnungsempfänger

Pflichtangaben einer E-Rechnung

Eine technisch erzeugte XML-Datei ist nicht automatisch eine inhaltlich richtige Rechnung. Die steuerlich erforderlichen Angaben müssen vollständig im strukturierten Teil enthalten sein.

Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Datenteil führend. Deshalb dürfen sichtbares PDF und eingebettete XML-Daten nicht voneinander abweichen.

Wichtige Datenbereiche

Parteien

Name und Anschrift von Rechnungsaussteller und Leistungsempfänger sowie relevante Steuerkennungen.

Leistung

Eindeutige Beschreibung, Menge, Leistungsdatum oder Leistungszeitraum.

Beträge

Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag, Gesamtbetrag und Zahlungsinformationen konsistent ausweisen.

Vor dem Download prüfen

  1. 1

    Stammdaten und Steuerkennungen kontrollieren.

  2. 2

    Positionen und Leistungszeitpunkt abgleichen.

  3. 3

    Summen, Steuerkategorien und Zahlungsziel überprüfen.

Häufige Fragen

Welcher Teil ist bei ZUGFeRD maßgeblich?

Bei Abweichungen ist nach Einführung der obligatorischen E-Rechnung der strukturierte Teil maßgeblich.

Muss die USt-IdNr. immer angegeben werden?

Die erforderliche Steuerkennung hängt vom konkreten Rechnungssachverhalt ab. Mindestens eine gesetzlich geeignete Identifikation muss vorliegen.

Ersetzt technische Validierung die fachliche Prüfung?

Nein. Ein Validator erkennt Regeln und Datenfehler, beurteilt aber nicht jeden steuerlichen Einzelfall.

Fachliche Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung.